Kinder- und Jugendschutz
Kinder- und Jugendschutz geht jeden an. Uns als EC-Mecklenburg besonders. Wir als christlicher Jugendverband möchten Kinder und Jugendliche stark machen. Wir möchten sie positiv prägen und ihnen ein Zuhause geben. Kinder und Jugendliche haben bei unseren Angeboten, Veranstaltungen, Gruppenstunden und Freizeiten das Recht auf Sicherheit, Privatsphäre und einen achtungsvollen Umgang. Deshalb sind die Mitarbeitenden in den verschiedenen Arbeitsbereichen herausgefordert, Kindern mit der nötigen Liebe aber auch dem nötigen Respekt und einer Achtung ihrer Privatsphäre zu begegnen. Wir wollen ein Zeichen gegen sexuelle Gewalt, Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung setzen. In unserem Verband und auf unseren Freizeiten sollen die Mitarbeitenden für dieses Thema sensibilisiert werden. Bei uns soll für all diese Dinge kein Raum sein!
Bei Verdachtsfällen oder starker Sorge um ein Kind …
… gibt es Hilfe bei:
Hilfetelefon sexueller Missbrauch wenden. Ein psychologisch und pädagogisch ausgebildetes Team mit langjähriger beruflicher Erfahrung im Umgang mit sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen hört zu, berät und gibt Informationen.
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (kostenfrei und anonym): 0800 22 55 530
www.hilfetelefon-missbrauch.de
Bundesweite Adressen von örtlichen Fachberatungsstellen können am Hilfetelefon erfragt werden und sind hier zu finden:
www.hilfeportal-missbrauch.de

Darüber hinaus haben wir uns als Deutscher EC-Verband der Gnadauer Meldestelle angeschlossen. Diese dazugehörige Website kann über den nebenstehenden QR-Code erreicht werden.
Gnadauer Anlaufstelle – Gnadauer Verband
Bei Fragen zum Thema Kinder- und Jugendschutz könnt ihr euch gerne an den Präventionsbeauftragten des Deutschen EC-Verbandes, Christian Petersen, wenden – E-Mail
Um einen einheitlichen Qualitätsstandard zu haben, haben die EC-Landesverbände gemeinsam mit dem Deutschen EC-Verband auf der Vertreterversammlung 2021 neun Standards verabschiedet, die im Sinne von verbindlichen Mindeststandards in der gesamten EC-Bewegung in Deutschland Anwendung finden.
Diese lauten:
- Erweitertes Führungszeugnis – Jeder Mitarbeiter ab 14 Jahren hat ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen
- Verhaltenskodex – Jeder Mitarbeiter ab 14 Jahren hat den Verhaltenskodex zu unterschreiben
- Beauftragter Kinder-Jugendschutz (KJS) – Jeder Landesverband benennt einen Beauftragten KJS. Dieser ist mit seinen Kontaktdaten an den Deutschen EC-Verband zu melden.
- Vertrauensperson Kinder-Jugendschutz (KJS) – Jeder Landesverband benennt jeweils eine Vertrauensperson KJS beiderlei Geschlechts. Diese sind mit ihren Kontaktdaten an den Deutschen EC-Verband zu melden.
- Dokumentationspflicht im Landesverband – Der Landesverband organisiert die konkreten Verfahrenswege zur Dokumentation der Einsichtnahme von Führungszeugnissen und der Aufbewahrung der unterschriebenen Verhaltenskodizes.
- Schulungen im Landesverband – Jeder Landesverband führt mindestens 1x jährlich Schulungen zum Thema KJS mit einem Mindestumfang von 2 Unterrichtseinheiten (90min) durch.
- Sensibilisierung vor Freizeiten – Vor jeder Freizeit wird im Rahmen der Mitarbeitertreffen eine Sensibilisierung zum Thema KJS von mindestens 45 min durchgeführt.
- Meldepflicht an den EC-Bundesverband – Jeder Landesverband verpflichtet sich gemeldete Fälle innerhalb des EC anonymisiert an den EC-Bundesverband zu melden.
- Verpflichtung zur Erstellung eines eigenen Schutzkonzeptes – Jeder Landesverband verpflichtet sich zeitnah ein eigenes Schutzkonzept zu erstellen, sofern noch nicht vorhanden.
Am 22.03.2025 findet der Fachtag: Prävention im EC-Mecklenburg und im Mecklenburgischen Gemeinschaftsverband (MGV) in Rostock statt.
weitere Infos oder direkt zur Anmeldung
alle weiteren Dokumente sind über unseren passwortgeschützten Downloadbereich abrufbar.